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AußenministerDer Außenminister ist Mitglied der Regierung eines souveränen Staates. Er ist der Hauptverantwortliche bei der Umsetzung der Außenpolitik eines Landes.
Zudem ist der Außenminister im Ausland neben dem Staatsoberhaupt der höchste Vertreter eines Staates und wird außerhalb seines Landes mit Seine Exzellenz (S.E.) angesprochen. Nach deutscher Konvention sind Exzellenzen (Anrede + Anschrift: Seine Exzellenz der ...):
- die Staatsoberhäupter
- die Regierungschefs
- die Parlaments - und Senatspräsidenten
- die Außenminister
- die ausländischen Botschafter im Empfängerland
Siehe auch
- Auswärtiges Amt (Deutschland)
- Liste deutscher Außenminister
- Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (Österreich)
- Liste österreichischer Außenminister
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (Schweiz)
- Außenminister der Europäischen Union
- Liste der Außenminister der USA
- Botschafter
- Konsul
Kategorie:Politischer Begriff
RegierungDie Regierung ist die oberste Institution eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die Gesamtpolitik des Staates. Die Regierung, ihre Organisation und Funktion stehen in enger Beziehung mit der allgemein in der entsprechenden Gesellschaft vorherrschenden Herrschaftsstruktur sowie der sozio-ökonomischen Ordnung.
In modernen, demokratischen Staaten wird als Regierung meist die Exekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder einer Gebietseinheit desselben gemeint.
In anderen Sprachen und Dialekten
In Bayern nennt man die auf der Ebene der Bezirke gebildete Mittelbehörde der staatlichen Verwaltung Regierung, zum Beispiel die Regierung von Oberbayern. In anderen deutschen Bundesländern heißt diese Mittelbehörde Regierungspräsidium oder Bezirksregierung.
Auf britischem Englisch bedeutet das Wort government nicht nur "Regierung", sondern auch "Staatsgewalt"; auf amerikanischem Englisch bedeutet government sogar fast nur noch "Staatsgewalt"; die Exekutive wird meistens administration genannt. In Frankreich kann gouvernement sowohl "Regierung" als auch "Staatsgewalt" bedeuten, während das gouvernement in Kanada meistens nur "Regierung" bedeutet.
Legitimation der Regierung
Eine Regierung kann sich unterschiedlich legitimieren:
- durch Wahlen: Demokratie
- durch Ernennung oder Vererbung: Plutokratie, Aristokratie, Monarchie, Autokratie
- durch Gewalt: Diktatur, Militärjunta
- In der vom Anarchismus angestrebten Gesellschaft gibt es keine Regierung (Selbstorganisation, Selbstverwaltung, ein Rhizom besitzt kein Zentrum und keine Hierarchie).
Wirkliche Regierungen stellen oft Mischformen der genannten Systeme dar.
Beispielsweise eine Konstitutionelle Monarchie, die Elemente der Demokratie und Monarchie vereint.
Soziale Aufgaben
Die Aufgaben einer Regierung werden heutzutage in den meisten Staaten durch eine Verfassung festgelegt. Aus gesellschaftlicher Sicht ist es die eigentliche soziale Aufgabe der Regierung, allokations-, distributions- und stabilisierungspolitische Vorschläge auszuarbeiten und umzusetzen.
Die Regierung kann durch bestimmte Entscheidungen und die Verfassung eine Vorbildfunktion einnehmen. Bestimmte politische Entscheidungen in Innen- oder Außenpolitik können Terrorismus, eine besondere Stellung des Militärs (Banden), hervorbringen. Durch Todesstrafe im Grundgesetz kann in Fällen der Selbstjustiz als Vorbild die Regierung genannt werden, die ja selbst exekutiert (USA).
Siehe auch: Bundesregierung, Regierungsform, Regierungserklärung, 100-Tage-Frist
Eigene Ziele
Entgegen der sozialen Aufgaben werden gemäß der ökonomischen Theorie der Politik (ÖTP) in Regierungen tatsächlich Ziele verfolgt, die die eigene Macht stützen und eine Wiederwahl ermöglichen sollen.
Historische Entwicklung der Regierungsfunktion
Das zentrales und leitendes Organ der Staatsmacht entstand in Europa Hand in Hand mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft. Erste Ansätze dazu, darunter die zentralisierte Lenkung des Staates und seiner Bevölkerung mithilfe von Armee, Polizei, Bürokratie, Richterstand usw. fanden sich in der Absoluten Monarchie. Obwohl die absolutistischen Monarchen durch die Zentralisierung der Regierungsfunktionen ihre Position stärkten, begaben sie sich dadurch gleichzeitig in finanzielle Abhängigkeit von den Handwerkszünften und dem sich in seiner Entstehung befindenden Bürgertum. Die Entstehung eines politischen Institutionsgefüges hatte die Herstellung eines territorial beschränkten Wirtschaftsraumes zur Folge und entsprach damit den Interessen des Bürgertums, womit der Grundstein für die Entwicklung des Kapitalismus gelegt war.
Die Auffassung von Herrschaft eines Staates wandelte sich in der Zeit des Absolutismus zu einer einheitlichen, übergeordneten Gewalt: der öffentlichen, je nach Land spezifisch legitimierten, Staatsgewalt. Die Funktion der Staatsgewalt war die eines Garanten für die Kontinuität der ökonomisch-sozialen Verhältnisse und vertrat damit die Ordnung, an der wiederum sich die weiteren gesellschaftlichen Entwicklungen orientierten.
Der alleinige Führungsanspruch des absolutistischen Herrschers wurde mit der Entwicklung der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft zunehmend auf weitere Institutionen, insbesondere der Verwaltung abgelöst. Einerseits eigneten sich die Berater der Herrschenden mehr und mehr Machtnischen an, andererseits begann sich die von den Herrschern geschaffene bürokratische Verwaltung mehr und mehr zu verselbständigen.
Kategorie:Politischer Begriff
ja:政府
ko:정부
ms:Kerajaan
simple:Government
th:รัฐบาล
AußenpolitikDer Begriff Außenpolitik beschreibt das politische Handeln eines Staates (eines Staatenbundes etc.), insbesondere seiner Regierung (Außenminister), zur Vertretung seiner Interessen, einerseits, andererseits zur (diplomatischen) Gestaltung seiner auswärtigen Beziehungen zu anderen Staaten (und Verbünden) sowie zu zwischenstaatlichen Einrichtungen.
In der Politikwissenschaft beschäftigt sich vor allem der Teilbereich der Internationalen Beziehungen mit der Außenpolitik verschiedener Staaten.
Einflüsse auf die Außenpolitik
Die Außenpolitik eines Staates wird von zahlreichen Faktoren bestimmt:
# Innenpolitische Faktoren: Stärke der Regierung, Herrschaftsstruktur, Machtlegitimation, Kompromißfähigkeit nach Außen (Prestige, Wahlkampf)
# Außenpolitische Faktoren: Einbindung in Systeme, Grad der Souveränität, Sicherheit und Militär, historische Verbindungen und Abhängigkeiten
# Ökonomische Faktoren: Wirtschaftskraft, Wirtschaftsstruktur, Verhältnis Import-Export, Verflechtungen und Abhängigkeiten
# Gesellschaftliche Faktoren: Bewusstseinslage und Partizipationsmöglichkeiten der Bevölkerung, Konsensfähigkeit, "Weltoffenheit"
# Objektive Faktoren: geographische Lage, Ressourcen, Bevölkerungszahl
Charakter der Außenpolitik
Außenpolitik ist eine zähe, langwierige Angelegenheit.
Bei einem Regierungswechsel in einem kommunitären Staat ändert sich die Außenpolitik meist nur in Nuancen (daher auch die weitgehende Auslassung außenpolitischer Zielsetzungen in Wahlprogrammen), allenfalls Akzentverschiebungen sind möglich. Die Gründe dafür sind vielfältig:
# Die Leitziele Stabilität, Kontinuität und Beherrschbarkeit bleiben ebenso bestehen wie die Systeme, in denen sich die Politik bewegt (Bündnisse: pacta sunt servanda!)
# Grundprobleme, welche die Weltlage und damit außenpolitische Aktivitäten beeinflussen, behalten häufig über lange Zeiträume ihre Brisanz (zum Beispiel Nahostkonflikt)
# Objektive Inlandsfaktoren bleiben bestehen, auch veränderbare Inlandsfaktoren ändern sich nicht "ruckartig"
# Revolutionäre außenpolitische Konzepte sind aufgrund des hohen internationalen Verflechtungsgrades nicht oder nur kaum durchsetzbar. Auch der Krieg als „ultima ratio“ scheidet immer mehr aus.
Zitat
Die großen Nationen sind nicht von innen gemacht, sondern nach außen; nur eine geschickte Außenpolitik, eine Politik bedeutender Unternehmungen, ermöglicht eine fruchtbare Innenpolitik, die letzten Endes immer von geringerem Tiefgang ist. – José Ortega y Gasset (Aufbau und Zerfall Spaniens, 1921)
Siehe auch
- Botschafter, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Außenpolitisches System der USA, Bundesdeutsche Außenpolitik 1945–1989
Weblinks
- [http://www.deutsche-aussenpolitik.de/ Außenpolitik-Projekt der Uni Trier unter Leitung von Hanns W. Maull]
- [http://www.politik.uni-koeln.de/jaeger/links/medien Linksammlung zum Thema Außenpolitik und Medien]
- [http://www.dgap.org Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. – DGAP]
- [http://www.dias-online.org Düsseldorfer Institut für Außen- und Sicherheitspolitik e. V. – DIAS]
- [http://www.swp-berlin.org Stiftung Wissenschaft und Politik – SWP]
- [http://www.thinktankdirectory.org/directory/politikfelder.html#aussen „Think Tank Directory“, Kategorie Außen- und Sicherheitspolitik]
- [http://www.german-foreign-policy.com Informationen und Kritik zur Deutschen Außenpolitik – www.german-foreign-policy.com]
Kategorie:Politisches Sachgebiet
Kategorie:Politologie
Kategorie:Diplomatie
Staat
Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Völkerrechtliche Anerkennung
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.
Anzahl
Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.
Literatur
- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer: [http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.
Siehe auch
- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität
Kategorie:Politische Geographie
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ja:国家 simple:State
Auswärtiges Amt]]
Das Auswärtige Amt (abgekürzt AA) ist das Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland und zuständig für die Außenpolitik sowie die deutsche EU-Politik.
Geschichte
Das Auswärtige Amt wurde 1870 als Behörde des Norddeutschen Bunds gegründet. Es wurde zunächst von einem Staatssekretär geleitet.
Zweites Kaiserreich
Im Deutschen Kaiserreich war das Auswärtige Amt ein Reichsamt, das sich federführend um die Außenpolitik kümmerte. Es entstand 1871 nach der Gründung des Kaiserreiches und hatte seinen Sitz in der Berliner Wilhelmstraße 76.
Das Reich übernahm das Auswärtige Amt vom Norddeutschen Bund in unveränderter Form als Reichsbehörde, die von einem Staatssekretär geleitet wurde. Obwohl das Auswärtige Amt nun als Behörde einer gesamtdeutschen Außenpolitik fungierte, behielten die deutschen Bundesstaaten ein beachtliches Maß an Eigenständigkeit in ihrer jeweils eigenen Außenpolitik. Bismarck prägte mit seiner Außenpolitik den weltweit guten Ruf dieses Amtes, durch seine Bündnispolitik wurde das Auswärtige Amt zu einer der meistbeachteten Behörden Deutschlands. Obwohl nach Bismarcks Entlassung unter Wilhelm II. die meisten außenpolitischen Entscheidungen vom Kaiser selbst getroffen wurden, behielt das Auswärtige Amt die Schlüsselfunktion in der Deutschen Diplomatie und stellte sogar eine gewisse Opposition gegen Wilhelms Zickzackkurs in der Außenpolitik dar.
Im Auswärtigen Amt gab es zunächst zwei Abteilungen, welche den beiden streng getrennten Laufbahnen Diplomat und Konsul entsprachen.
Abteilung I
Die erste Abteilung war die politische, die sich mit den Angelegenheiten der höheren Politik, Personalien, Generalia, Zeremonien, Ordenssachen, Etats, Kassensachen, Angelegenheiten der Schulen und Kirchen etc. beschäftigte. Leiter dieser Abteilung war ein Staatssekretär, der zugleich als ständiger Vertreter des Reichskanzlers im Auswärtigen Amt fungierte. Der Reichskanzler besaß die oberste Verantwortlichkeit in außenpolitischen Belangen, weswegen der Staatssekretär ihm gegenüber weisungsgebunden war. Stellvertreter des Staatssekretärs war wiederum ein Unterstaatssekretär.
Abteilung II
Die zweite Abteilung war für die Bearbeitung der Angelegenheiten des Handels, Verkehrs, Konsulatswesens, Staatsrechts, Zivilrechts, der Kunst und Wissenschaft, der Privatangelegenheiten Deutscher im Ausland und der Gegenstände, die das Justiz-, Polizei- und Postwesen, die Auswanderung, die Schiffsangelegenheiten, die Grenzsachen und Ausgleichungen mit fremden Staaten etc. betrafen, zuständig. Sie war dem Direktor des Auswärtigen Amtes unterstellt.
Einrichtung weiterer Abteilungen
1885 verlor die zweite Abteilung die Zuständigkeit für Rechtssachen, da eine neue Abteilung III als Rechtsabteilung aus der Taufe gehoben wurde. Fünf Jahre später folgte eine eigene Kolonialabteilung, die 1907 zum Reichskolonialamt wurde. Des Weiteren schuf man 1915 im Ersten Weltkrieg eine Abteilung IV, welche die Funktion einer Nachrichtenabteilung übernahm.
Weimarer Republik
In der Weimarer Republik hatte das Auswärtige Amt den Status eines Ministeriums. Ihm stand ein Minister vor. Es ging 1919 aus dem Auswärtigen Amt des Deutschen Kaiserreichs hervor, das lediglich eine Reichsbehörde war, deren Staatssekretär gegenüber dem Reichskanzler weisungsgebunden war. Zudem besaß das Reich nun die Alleinverantwortlichkeit für die Außenpolitik. Der Name der Behörde wurde jedoch aus positiver Tradition beibehalten ("Amt"). Besonders Gustav Stresemann prägte den Charakter der Deutschen Außenpolitik in der Weimarer Republik und setzte Bismarcks Tradition in großen Teilen fort.
Nationalsozialismus
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde das Auswärtige Amt gleichgeschaltet und diente Hitler - als angesehenes und traditionsreiches deutsches Ministerium - für die Vorbereitung seines Angriffskrieges.
Nach Ende des 2. Weltkrieges dauerte es eine Weile, bis es 1951 in der Bundesrepublik wieder seine Arbeit aufnahm.
Bundesrepublik Deutschland
Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 und der Zurückerlangung der außenpolitischen Souveränität 1951 gründete man das Amt in Bonn wieder und behielt seinerseits den Namen. Damit bekannte sich die Behörde in der Bundesrepublik - als nach eigener Ansicht mit dem Deutschen Reich identischer Staat - eindeutig zu ihrer Tradition und Kontinuität bis hin zu Bismarck.
In der DDR vertrat das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten die Außenpolitik der dortigen Regierung.
Wie in vielen anderen Bundesbehörden auch, fehlte es in der Nachkriegszeit zunächst an qualifizierten Mitarbeitern, sodass 1968 noch 520 Personen bereits seit der NS-Zeit im AA als Beschäftigte tätig waren.
Das Auswärtige Amt heute
Das Auswärtige Amt hält auf seiner offiziellen Netzpräsenz Informationen über die Außenpolitik Deutschland, sowie umfangreiche Informationen zu allen Staaten der Welt parat. Es dient damit als Behörde, die dem Bürger direkt zugänglich ist. Seinen Sitz hat es im historischen Zentrum Berlins, am Werderschen Markt, unweit dem früheren DDR-Außenministerium.
Amtsinhaber und damit Bundesaußenminister ist seit 2005 Frank-Walter Steinmeier (SPD) (siehe auch Bundesregierung). Der Bundesaußenminister ist häufig gleichzeitig Vizekanzler; diese Verknüpfung ist verfassungsrechtlich aber nicht geboten (sie galt nicht: 1949 - 1966, 1982, 1992 - 1993, seit 2005), zumal die Position des "Vizekanzlers" nach dem Grundgesetz nicht formal mit Rechten ausgestattet ist; im Kabinett wird lediglich ein Minister mit der Vertretung des Bundeskanzlers betraut.
Organisation
Neben der Zentralstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin gibt es Auslandsvertretungen in der ganzen Welt. Aufgabe der Zentralstelle ist es laut Website, als "zentrale Schaltstelle der deutschen Diplomatie, in der außenpolitischen Analysen und Konzeptionen sowie konkrete Handlungsanweisungen für die deutschen Auslandsvertretungen erarbeitet werden", zu fungieren. Die Auslandsvertretungen -- also Botschaften und Konsulate werden dort als "Augen, Ohren und Stimme" Deutschlands bezeichnet.
Außenminister
Konrad Adenauer und Helmut Schmidt übten das Amt in Personalunion mit dem des Bundeskanzlers aus. Hans-Dietrich Genscher bekleidete es sowohl unter einer SPD- als auch unter einer CDU-Kanzlerschaft.
Staatsminister im Auswärtigen Amt
bis 1974: Parlamentarische Staatssekretäre
Beamtete Staatssekretäre im Auswärtigen Amt
Anschrift
Telefon 030-5000-0
Notruf (außerhalb der Dienstzeiten) 030-5000-2000
Telefax 030-5000-3402
Siehe auch
- Drahtbericht
- Bundesdeutsche Außenpolitik 1945-1989
Literatur
- Jens Ruppenthal: Die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt der Weimarer Republik. In: Ulrich van der Heyden, Joachim Zeller (Hg.) „... Macht und Anteil an der Weltherrschaft.“ Berlin und der deutsche Kolonialismus. Unrast-Verlag. Münster 2005, ISBN 3-89771-024-2
Weblinks
- [http://www.auswaertiges-amt.de Offizielle Website]
- [http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/geschaa.pdf Ludwig Biewer, Überblick über die Geschichte des Auswärtigen Amtes] (PDF-Format)
- [http://www.neue-reichskanzlei.de/auswertigesamtD.html 3D Rekonstruktion des historischen Gebaeudes]
- [http://www.shoa.de/content/view/122/114/ Das Auswärtige Amt im Dritten Reich]
Außenministerium
Kategorie:Diplomatie
Liste deutscher Außenminister
Anmerkung: Im Deutschen Kaiserreich gab es keinen Außenminister, sondern nur einen Staatssekretär des Auswärtigen Amtes.
Außenminister, Deutschland
Bundesministerium für auswärtige AngelegenheitenDie seit 1959 als Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (kurz "BMAA" oder "Außenministerium") bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist vor allem zuständig für Angelegenheiten der Außenpolitik, Vertretung der Republik gegenüber ausländischen Staaten und Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union.
Bundesminister
In der derzeitig amtierenden Bundesregierung Schüssel II ist Dr. Ursula Plassnik (ÖVP) Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten. Ihre Angelobung erfolgte am 20. Oktober 2004.
Kompetenzen
Das BMAA ist zuständig für:
- Auswärtige Angelegenheiten soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen..
- Außenpolitik
- Angelegenheiten des Völkerrechts
- Verhandlung von Staatsverträgen
- Angelegenheiten internationaler Organisationen
- Diplomatenpässe; zwischenstaatliches Zeremoniell; Auszeichnungswesen betreffend Ausländer
- Vermittlung von Rechts- und Amtshilfe
- Allgemeine Angelegenheiten des Rechts der Europäischen Union; Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union
- Angelegenheiten der Internationalen Atomenergie-Organisation
- Diplomatische Akademie
- Entwicklungszusammenarbeit sowie Koordination der internationalen Entwicklungspolitik
- Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem IKRK
Organisation
Das BMAA ist in Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referate gegliedert:
- Bundesminister
- Generalsekretär
- Generalinspektorat
- Sektion I: Zentrale Angelegenheiten (Protokoll; Völkerrecht; Presse und Information; internationale Konferenzen; Sicherheitsangelegenheiten)
- Sektion II: Politische Sektion (GASP; West- und Nordeuropa; Südtirol und Südeuropa; Zentral-, Ost- und Südosteuropa; Asien; Mittlerer Osten; Amerika; Afrika; Internationale Organisationen; OSZE; IAEO)
- Sektion III: Integration, Wirtschaftspolitik, EU (EU-Grundsatzfragen, EU-Institutionen; Europäischer Rat; Außenwirtschaftsbeziehungen; EU-Erweiterung; Gemeinschaftspolitiken: Beschäftigung, Sozialfragen, Industrie, Verbraucherschutz; Verkehrs- und Energieangelegenheiten, EURATOM)
- Sektion IV: Rechts- und Konsularsektion (Rechts- und Amtshilfe, zwischenstaatliche Abkommen: Straf- und Zivilrecht, innere Sicherheit; Reise- und Grenzverkehr; Auslandsösterreicher; Auskunftsstelle in Konsularfragen, Schutzmaßnahmen in Krisengebieten, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten; Zusammenarbeit bzgl. Innere Sicherheit und Personenverkehr, Terrorismus-, Drogen-, Verbrechens- und Geldwäschereiverhütung, Justiz und Inneres)
- Sektion V: Kulturpolitische Sektion (u.a. UNESCO)
- Sektion VI: Administrative Angelegenheiten, Infrastruktur
- Sektion VII: Entwicklungszusammenarbeit sowie Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik (siehe auch Entwicklungshilfe)
Historische Entwicklung
- 1742: Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei für die Angelegenheiten der Außenpolitik
- 1867: (k. u. k.) Ministerium des Äußern
- 1919: Staatsamt für Äußeres
- 1920: Bundesministerium für Äußeres
- 1923: Eingliederung in das Bundeskanzleramt als Sektion
- seit 1959 heutige Bezeichnung Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Liste und Zeitleisten der Außenminister
Liste der Außenminister von 1918 bis 1938
- auch Staats- bzw. Bundeskanzler
- als Bundeskanzler
Liste der Außenminister seit 1945
Zeitleiste der Außenminister von 1918 bis 1938
Zeitleiste der Außenminister seit 1945
siehe auch: Liste österreichischer Außenminister
Weblinks
- [http://www.bmaa.gv.at Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten]
- [http://www.eza.gv.at Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit]
Auswärtige Angelegenheiten
Liste österreichischer AußenministerÖsterreichisches Kaiserreich, 1753-1867
#Graf Wenzel Anton von Kaunitz-Rietberg 1753-1792
#Graf Philipp von Cobenzl 1792-1793
#Baron Franz Maria von Thugut 1793-1800
#Graf Ferdinand von Trauttmansdorff 1800-1801
#Graf Johann Ludwig von Cobenzl 1801-1805
#Graf Johann Philipp von Stadion-Warthausen 1805-1809
#Klemens Wenzel Fürst von Metternich-Winneburg 1809-1848
#Graf Karl Ludwig von Ficquelmont 1848
#Baron Johann Philipp von Wessenberg-Ampringen 1848
#Felix Fürst zu Schwarzenberg 1848-1852
#Graf Karl Ferdinand von Buol-Schauenstein 1852-1859
#Graf Johann Bernhard von Rechberg und Rothenlöwen 1859-1864
#Graf Alexander von Mensdorff-Pouilly 1864-1866
#Graf Friedrich Ferdinand von Beust 1866-1867
Österreich-Ungarn, 1867-1918
#Graf Friedrich Ferdinand von Beust 1867-1871
#Graf Gyula Andrássy 1871-1879
#Baron Heinrich Karl von Haymerle 1879-1881
#Graf Gustav Kálnoky 1881-1895
#Graf Agenor Goluchowski 1895-1906
#Graf Alois Lexa von Ährenthal 1906-1912
#Graf Leopold von Berchtold 1912-1915
#Baron István Burián 1915-1916
#Graf Ottokar Czernin 1916-1918
#Baron István Burián 1918
#Graf Gyula Andrássy 1918
1. Republik, 1918-1938
#Victor Adler (SDAPÖ) 30. Oktober 1918 - 11. November 1918
#Otto Bauer (SDAPÖ) 21. November 1918 - 26. Juli 1919
#Karl Renner (auch Staatskanzler) (SDAPÖ) 26. Juli 1919 - 22. Oktober 1920
#Michael Mayr (auch Bundeskanzler) (CS) 22. Oktober 1920 - 21. Juni 1921
#Johann Schober (auch Bundeskanzler) (Beamter) 21. Juni 1921 - 26. Januar 1922
#Walter Breisky (auch Bundeskanzler) (Beamter) 26. Januar 1922 - 27. Januar 1922
#Leopold Hennet (Beamter) 27. Januar 1922 - 31. Mai 1922
#Alfred Grünberger (CS) 31. Mai 1922 - 20. November 1924
#Heinrich Mataja (CS) 20. November 1924 - 15. Januar 1926
#Rudolf Ramek (als Bundeskanzler) (CS) 15. Januar 1926 - 20. Oktober 1926
#Ignaz Seipel (als Bundeskanzler) (CS) 20. Oktober 1926 - 4. Mai 1929
#Ernst Streeruwitz (als Bundeskanzler) (CS) 4. Mai 1929 - 26. September 1929
#Johann Schober (als Bundeskanzler) (Beamter) 26. September 1929 - 30. September 1930
#Ignaz Seipel (CS) 30. September 1930 - 4. Dezember 1930
#Johann Schober (Beamter) 4. Dezember 1930 - 29. Januar 1932
#Karl Buresch (als Bundeskanzler) (CS) 29. Januar 1932 - 20. Mai 1932
#Engelbert Dollfuß (als Bundeskanzler) (CS, VF) 20. Mai 1932 - 10. Juli 1934
#Stephan Tauschitz (Landbund, VF) 10. Juli 1934 - 3. August 1934
#Egon Berger-Waldenegg (VF) 3. August 1934 - 14. Mai 1936
#Kurt Schuschnigg (als Bundeskanzler) (VF) 14. Mai 1936 - 11. Juli 1936
#Guido Schmidt (VF) 11. Juli 1936 - 11. März 1938
#Wilhelm Wolf (NS) 11. März 1938 - 13. März 1938
2. Republik, seit 1945
#Karl Gruber (ÖVP) 26. September 1945 - 26. November 1953
#Leopold Figl (ÖVP) 26. November 1953 - 10. Juni 1959
#Julius Raab (auch Bundeskanzler) (ÖVP) 10. Juni 1959 - 16. Juli 1959
#Bruno Kreisky (SPÖ) 16. Juli 1959 - 19. April 1966
#Lujo Tončić-Sorinj (ÖVP) 19. April 1966 - 19. Januar 1968
#Kurt Waldheim (ÖVP) 19. Januar 1968 - 21. April 1970
#Rudolf Kirchschläger (parteilos) 21. April 1970 - 23. Juni 1974
#Erich Bielka-Karltreu (parteilos) 23. Juni 1974 - 30. September 1976
#Willibald Pahr (parteilos) 1. Oktober 1976 - 24. Mai 1983
#Erwin Lanc (SPÖ) 24. Mai 1983 - 10. September 1984
#Leopold Gratz (SPÖ) 10. September 1984 - 16. Juni 1986
#Peter Jankowitsch (SPÖ) 16. Juni 1986 - 21. Januar 1987
#Alois Mock (ÖVP) 21. Januar 1987 - 4. Mai 1995
#Wolfgang Schüssel (ÖVP) 4. Mai 1995 - 4. Februar 2000
#Benita Ferrero-Waldner (ÖVP) 4. Februar 2000 - 20. Oktober 2004
#Ursula Plassnik (ÖVP) seit 20. Oktober 2004
Siehe auch
- Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Weblinks
- [http://www.bmaa.gv.at Homepage des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten] (auch Quelle dieser Liste für 1. und 2. Republik)
Außenminister
Eidgenössisches Departement für auswärtige AngelegenheitenDas Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist eines der sieben Departemente in der Schweiz. Jeweils einer der Bundesräte steht dem Departement vor.
Die Aufgabe des EDA besteht in der Wahrung der Interessen der Schweiz im und gegenüber dem Ausland. Mittel hierzu ist die schweizerische Außenpolitik, deren Ziele in Art. 54 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) wie folgt festgelegt sind:
"Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für
ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der
Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu
einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen
Lebensgrundlagen."
Auch im Aussenpolitischen Bericht 2000 des Bundesrats aus dem Jahr 2000 sind die Ziele formuliert. Es wurden fünf Hauptaufgaben für die Aktivitäten festgelegt:
- Wahrung und Förderung von Sicherheit und Frieden
- Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat
- Förderung der Wohlfahrt
- Abbau sozialer Gegensätze
- Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Das EDA hieß ursprünglich "Politisches Departement" (PD) und der jeweilige Bundespräsident übernahm die Leitung für ein Jahr. 1888 wurde das Departement von Numa Droz umgestaltet und nahm den Namen "Departement des Äussern" an. Droz stand dem Departement für fünf Jahre vor, gefolgt von Adrien Lachenal, welcher dem Departement drei Jahre vorstand. 1896 kehrte der Bundesrat dann wieder zum ursprünglichen System zurück, so dass ein Bundesrat nur jeweils für ein Jahr dem Departement vorstand.
Seit 1914 hat das Politische Departement seine Bedeutung als Präsidialamt verloren und seit 1979 firmiert das Departement unter seinem heutigen Namen.
Departementsvorsteher
- 1848-1849: Jonas Furrer
- 1850: Daniel-Henri Druey
- 1851: Martin J. Munzinger
- 1852: Jonas Furrer
- 1853: Wilhelm Matthias Naeff
- 1854: Friedrich Frey-Herosé
- 1855: Jonas Furrer
- 1856: Jakob Stämpfli
- 1857: Constant Fornerod
- 1858: Jonas Furrer
- 1859: Jakob Stämpfli
- 1860: Friedrich Frey-Herosé
- 1861: Melchior Josef Martin Knüsel
- 1862: Jakob Stämpfli
- 1863: Constant Fornerod
- 1864: Jakob Dubs
- 1865: Karl Schenk
- 1866: Melchior Josef Martin Knüsel
- 1867: Constant Fornerod
- 1868: Jakob Dubs
- 1869: Emil Welti
- 1870: Jakob Dubs
- 1871: Karl Schenk
- 1872: Emil Welti
- 1873: Paul Cérésole
- 1874: Karl Schenk
- 1875: Johann Jakob Scherer
- 1876: Emil Welti
- 1877: Joachim Heer
- 1878: Karl Schenk
- 1879: Bernhard Hammer
- 1880: Emil Welti
- 1881: Numa Droz
- 1882: Simeon Bavier
- 1883: Antoine Louis John Ruchonnet
- 1884: Emil Welti
- 1885: Karl Schenk
- 1886: Adolf Deucher
- 1887-1892: Numa Droz
- 1893-1895: Adrien Lachenal
- 1896: Adrien Lachenal
- 1897: Adolf Deucher
- 1898: Eugène Ruffy
- 1899: Eduard Müller
- 1900: Walter Hauser
- 1901: Ernst Brenner
- 1902: Joseph Zemp
- 1903: Adolf Deucher
- 1904: Robert Comtesse
- 1905: Marc-Emile Ruchet
- 1906: Ludwig Forrer
- 1907: Eduard Müller
- 1908: Ernst Brenner
- 1909: Adolf Deucher
- 1910: Robert Comtesse
- 1911: Marc-Emile Ruchet
- 1912: Ludwig Forrer
- 1913: Eduard Müller
- 1914-1917: Arthur Hoffmann
- 1917: Gustave Ador
- 1918-1919: Felix-Louis Calonder
- 1920-1940: Giuseppe Motta
- 1940-1944: Marcel Pilet-Golaz
- 1945-1961: Max Petitpierre
- 1961-1965: Friedrich Traugott Wahlen
- 1966-1970: Willy Spühler
- 1970-1978: Pierre Graber
- 1978-1987: Pierre Aubert
- 1988-1993: René Felber
- 1994-1999: Flavio Cotti
- 1999-2002: Joseph Deiss
- Seit 2003: Micheline Calmy-Rey
Weblinks
- [http://www.eda.admin.ch offizielle Website des EDA]
Auswaertige Angelegenheiten
US-Außenministerium
Das US-Außenministerium (United States Department of State oder auch State Department) ist für die Außenbeziehungen der USA zuständig. Es existiert seit 27. Juli 1789, Außenminister (United States Secretary of State) ist derzeit Condoleezza Rice.
Liste der US-Außenminister
Sonstiges
William Timken ist seit dem 2. September 2005 US-Botschafter in Deutschland. Er folgt Daniel Coats nach, der dieses Amt von August 2001 bis Februar 2005 bekleidet hatte.
Weblinks
- [http://www.state.gov/ US Department of State (engl.)]
- [http://www.us-botschaft.de/ US-Botschaft in Deutschland (dt./engl.)]
- [http://www.usembassy.at US-Botschaft in Österreich (dt./engl.)]
- [http://www.usembassy.ch US-Botschaft in der Schweiz]
Kategorie:US-Außenpolitik
Außenministerium
KonsulDer Begriff Konsul bezeichnete in der Vergangenheit und Gegenwart unterschiedliche Ämter.
Geschichte
In der Vergangenheit bezeichnete Konsul
#das höchste und wichtigste Amt in der Römischen Republik des Altertums, das im Rahmen der zivilen, sowie der militärischen Ämterlaufbahn erreicht werden konnte, siehe Consulat;
#einen nach antikem Vorbild leitenden Verwaltungsbeamten einer städtischen Kommune des mittelalterlichen Italiens oder
#einen Angehörigen des französischen Konsulats, das in etwa die Exekutive während der letzten Jahre der Ersten Französischen Republik bildete.
Gegenwart
In der Gegenwart ist ein Konsul eine offiziell mit der Wahrnehmung bestimmter, u.a. wirtschaftlicher, Interessen eines fremden Staates (des Entsendestaats) und der Interessen seiner Bürger im Empfangsstaat betraute Person (Konsularbeamter). Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Berufskonsul und dem Honorarkonsul.
Berufskonsul
Ein Berufskonsul ist ein Angehöriger des regulären auswärtigen Dienstes, der ein (General-) Konsulat leitet oder Mitarbeiter einer konsularischen Mission ist. Dem Berufskonsul muss vom Gastland das Exequatur erteilt werden, damit er seinen Dienst beginnen kann. Konsuln genießen Amtsimmunität, das heißt, sie unterliegen hinsichtlich der in Ausübung ihrer amtlich bzw. dienstlich vorgenommenen Handlungen nicht der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. Die Amtsimmunität umfasst nicht nur die Diensthandlungen als solche, sondern auch die in mittelbarem Zusammenhang dazu stehenden Handlungen (z. B. die Autofahrt zu einem dienstlichen Termin).
Honorarkonsul
Ein Honorar- oder Wahlkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul. Der Honorarkonsul ist zumeist ein Bürger des Empfangsstaates, also des Staates, in dem er die Interessen des Entsendestaates vertritt. Er genießt deshalb regelmäßig nur Amtshandlungsimmunität. Diese schützt ausschließlich davor, bei der Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben der Strafverfolgung zu unterliegen. Lediglich in einem mittelbaren Zusammenhang stehende Handlungen (wie die Autofahrt zum dienstlichen Termin) umfasst die Amtshandlungsimmunität nicht. Die Arbeit des Honorarkonsuls wird nicht vergütet.
Weblinks
- [http://www.consul.cc/content/Legal_Politcal_Issues/ Rechtliche und politische Fragen zum Konsularwesen] (engl.)
Kategorie:Römisches Amt
ja:領事館
Kategorie:Politischer Begriff Fehlende Artikel
Friedenssicherung, Institutionalismus, Neue Mitte, Peronismus, Regionalmacht
!Politischer Begriff Saxifragaceae
Ver texto
Saxifragaceae es una familia de plantas del orden Rosales, subclase Rosidae, clase Magnoliopsida. Son plantas herbáceas o leñosas con predominio de hierbas perennes. Hojas alternas, opuestas o en roseta, simples aunque a veces profundamente recortadas. Flores hermafroditas, normalmente actinomorfas, pentámeras; androceo diplostémono; gineceo súpero, semiínfero o ínfero, abiertos o cerrados, con los carpelos unidos en la parte inferior. Inflorescencias generalmente en racimo o panicula. Frutos en cápsula, con gran número de semillas. Reproducción vegetativa muy importante, por bulbillos, bien radiculares, bien en las axilas de las hojas. Unos 80 generos, con unas 1200 especies, la mayoría de regiones templadas y frías del hemisferio boreal o América del Sur.
- Bergenia
:: Bergenia crassifolia (L.) Fritsch
- Chrysosplenium
:: Chrysosplenium oppositifolium L.
- Saxifraga saxífraga
:: Saxifraga longifolia Lapeyr., corona de rey; S. aizoides L.; S. areitoides Lapeyr.; S. bryoides L.; ....
ja:ユキノシタ科
piesni Calling Cards nauka nadwaga zujer
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Sarajevo ljubavi moja
Kemal Monteno
Zajedno smo rasli, grade ja i Ti,
Isto plavo nebo poklonilo nam stih.
Ispod Trebevića sanjali smo sne,
Ko će brze rasti, ko će ljepši biti?
Ti si bio velik, a rodio se ja,
S Igmana uz osmijeh slao si mi san.
Dječak koji raste zavolio Te tad,
Ostao je ovdje vezan za svoj grad!
Bilo gdje da krenem o Tebi sanjam,
Putevi me svi Tebi vode.
Čekam s nekom čežnjom na svjetla Tvoja,
Sarajevo, ljubavi moja!
Pjesme svoje imaš i ja ih pjevam,
Želim da Ti kažem šta sanjam.
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John Richard Schneider (rođen 8. aprila 1954. godine u Mount Kiscou, New York) dostigao je slavu tokom 1980-tih kao Bo Duke, u američkoj televizijskoj seriji "The Dukes of Hazzard", te kao pjevač 7. augusta 1944. godine u Salisburyu u Marylandu) je američki glumac, najbolje poznat po ulogama negativaca na filmovima i televiziji, uključujući i ulogu Lionel Luthora u seriji Smallville.
Od ostalih uloga izdajaju se Bryce Cu
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